Wann
und wie wird gewählt?
Da am 25. Mai 2008 keiner der drei Landratskandidaten die absolute
Mehrheit (50% + x) erhalten hat, kommt es am 15. Juni 2008 zur
Stichwahl zwischen Dr. Frank Martens und seinem CDU-Herausforderer aus
Dithmarschen. Im ersten Wahlgang ging Dr. Frank Martens mit 36% der
Stimmen als Sieger hervor. Bei der Stichwahl ist nun gewählt, wer am
meisten Stimmen auf sich vereinigen kann. Der SPD-Landratskandidat, Dr.
Frank Martens, der auch von Bündnis90/Die Grünen unterstützt wird, ruft
alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Kreis
Rendsburg-Eckernförde auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und am
15. Juni erneut wählen zu gehen.
Wer
ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind nicht nur Deutsche, sondern auch Staatsangehörige anderer
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr
vollendet und seit mindestens sechs Wochen im Kreis Rendsburg-Eckernförde eine
Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine
Wohnung außerhalb des Wahlgebietes besitzen. Des Weiteren können auch alle diejenigen wählen, die ihre Wahlbenachrichtigungskarte bereits weggeschmissen haben. Es muss lediglich der Personalausweis bzw. Reisepass im Wahllokal vorgezeigt werden. Selbstverständlich können Wählerinnen und Wähler, die beim ersten Wahlgang am 25. Mai nicht zur Wahl gegangen sind, bei der Stichwahl am 15. Juni wählen gehen. Die Wahllokale haben von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Für alle diejenigen, die am Wahltag nicht die Möglichkeit haben sollten, zum Wahllokal zu kommen, ist die Briefwahl eine Alternative. Die Wahlunterlagen müssen allerdings bis Freitag (13.06, 12 Uhr) bei der örtlichen Behörde beantragt werden.
Was
macht eigentlich ein Landrat?
Der Landrat leitet die Kreisverwaltung und ist Vorgesetzter der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung. Er bereitet die
Beschlüsse des Kreistags und der Ausschüsse vor und führt die Gesetze und die
Beschlüsse der Kreistags und seiner Gremien aus. Er ist damit eine ganz
wesentliche Schnittstelle zwischen den politischen Entscheidungen im Kreistag
und dem Handeln der Kreisverwaltung.
Zudem
ist der Landrat zusammen mit der Kreistagspräsidentin oder dem
Kreistagspräsidenten Repräsentant des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Ferner
nimmt er bestimmte Aufgaben als allgemeine untere Landesbehörde wahr.

